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# Allgemeinen Geschäftsbedingungen

# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

### 1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse  
zwischen dem Sachverständigen (nachfolgend «Gutachter») und dem Auftraggeber.

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern sie vom  
Gutachter ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

### 2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Gutachter erbringt unabhängige, fachlich fundierte Gutachten, Stellungnahmen,  
Beratungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder  
Vertrag.

2.3 Gutachten und Stellungnahmen stellen eine fachliche Beurteilung zum Zeitpunkt der  
Erstellung dar und basieren auf den zugänglichen Informationen, Unterlagen sowie den örtlichen  
Feststellungen (z. B. visuelle Prüfung, Stichproben).

### 3. Leistungsgrundlagen und Ausführung

3.1 Die Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Baukunde, dem Stand der Technik  
sowie den einschlägigen Normen (insbesondere SIA-Normen und branchenüblichen Merkblättern)  
erbracht.

3.2 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, erfolgen Untersuchungen zerstörungsfrei und  
stichprobenartig. Verdeckte Mängel können daher nicht ausgeschlossen werden.

3.3 Der Gutachter ist berechtigt, zur Auftragsausführung Hilfspersonen oder spezialisierte Dritte  
beizuziehen.

### 4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt dem Gutachter sämtliche zur Auftragserfüllung erforderlichen  
Unterlagen, Informationen und Zugänge vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber sorgt für den ungehinderten Zugang zu den zu begutachtenden Objekten.

4.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten infolge ungenügender Mitwirkung  
gehen zu Lasten des Auftraggebers.

### 5. Vergütung und Spesen

5.1 Die Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung (Pauschale oder  
Stundenansatz). Ohne abweichende Vereinbarung gilt ein Stundenansatz gemäss aktuellem Tarif  
des Gutachters.

5.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (aktuell 8.1 %).

5.3 Der Gutachter ist berechtigt, Akontorechnungen sowie Zwischenrechnungen entsprechend  
dem Projektfortschritt zu stellen.

5.4 Spesen und Nebenkosten (insbesondere Fahrtkosten, Fahrtzeit, Parkgebühren,  
Laboranalysen, externe Fachpersonen) werden zusätzlich verrechnet.

5.5 Der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Gutachters gilt als Ausgangspunkt für die Berechnung von  
Reisezeiten und Spesen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

### 6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

6.2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug.

6.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäss OR (Art. 104, aktuell 5 %) sowie  
Mahngebühren erhoben.

6.4 Der Gutachter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Arbeiten einzustellen oder nur gegen  
Vorauszahlung weiterzuführen.

6.5 Wird vertraglich eine Vorauszahlung vereinbart, so erfolgt die Leistungserbringung durch den  
Gutachter erst nach Eingang der Vorauszahlung.

### 7. Haftung und Haftungsbeschränkung

7.1 Der Gutachter haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Die  
Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.  
oder

7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten  
beschränkt und auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

7.3 Die Haftungssumme ist auf die zweifache Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.

7.4 Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn,  
Nutzungsausfall) ist ausgeschlossen.

7.5 Der Gutachter haftet nicht für:  
    – unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers oder Dritter  
    – nicht erkennbare oder verdeckte Mängel  
    – nachträgliche Veränderungen am Objekt

7.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit).

### 8. Verwendung der Arbeitsergebnisse

8.1 Gutachten und Berichte sind ausschliesslich für den im Vertrag definierten Zweck bestimmt.

8.2 Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des  
Gutachters zulässig.

8.3 Eine auszugsweise Verwendung oder Veränderung des Gutachtens ist unzulässig und kann  
zu Fehlinterpretationen führen.

### 9. Urheberrechte

9.1 Sämtliche Urheberrechte an den erstellten Gutachten, Berichten, Fotografien und Unterlagen  
verbleiben beim Gutachter.

9.2 Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

### 10. Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich  
zugänglichen Informationen.

10.2 Der Gutachter ist berechtigt, projektrelevante Daten im Rahmen der gesetzlichen  
Bestimmungen zu bearbeiten und zu speichern.

### 11. Termine und Fristen

11.1 Termine sind nur verbindlich, sofern sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

11.2 Verzögerungen infolge höherer Gewalt, fehlender Mitwirkung oder Drittleistungen  
berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.

### 12. Kündigung

12.1 Der Auftrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich beendet werden.

12.2 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung sind sämtliche bis dahin erbrachte Leistungen sowie  
bereits entstandene Aufwendungen vollumfänglich zu vergüten.

### 13. Schlussbestimmungen

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen  
Bestimmungen unberührt.

13.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

13.3 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht (OR). Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

13.4 Gerichtsstand ist der Sitz des Gutachters.

*Stand: März 2026 *

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