Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gutachterleistungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Gutachter und dem Auftraggeber.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Gutachter schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Gutachter erbringt unabhängige und objektive Gutachten, Beratungsleistungen oder sonstige damit zusammenhängende Dienstleistungen gemäss den Vereinbarungen im Vertrag.
2.2 Der genaue Umfang der Leistungen wird im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot beschrieben.
3. Pflichten des Gutachters
3.1 Der Gutachter verpflichtet sich, seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und Wissenschaft zu erbringen.
3.2 Der Gutachter haftet nicht für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Gutachter alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
5. Vergütung
5.1 Die Vergütung richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Vereinbarung oder, sofern nicht anders vereinbart, nach den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Stundensätzen des Gutachters.
5.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3 Der Gutachter ist berechtigt, für Teilleistungen Zwischenrechnungen zu stellen.
5.4 Der Wohnort des Sachverständigen gilt als Ausgangspunkt für die Berechnung von Fahrtzeiten und Fahrtkosten. Alle Anfahrten im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit werden ab dem Wohnort des Gutachters kalkuliert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Fahrtzeiten und Fahrtkosten, die vom Wohnort des Gutachters bis zum Einsatzort entstehen, werden gemäss den vereinbarten Vergütungssätzen in Rechnung gestellt.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Rechnungen des Gutachters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.2 Bei Zahlungsverzug ist der Gutachter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
6.3 Wird vertragliche eine Vorauszahlung vereinbart, so erfolgt die Leistungserbringung durch den Gutachter erst nach Eingang der Vorauszahlung.
7. Haftung
7.1 Der Gutachter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Gutachter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
7.3 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8. Geheimhaltung
8.1 Der Gutachter verpflichtet sich, alle im Rahmen der Tätigkeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind oder vom Auftraggeber zur Veröffentlichung freigegeben wurden.
8.2 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
9. Urheberrechte
9.1 Der Gutachter behält sich alle Urheberrechte an den von ihm erstellten Gutachten, Berichten und sonstigen Arbeitsergebnissen vor.
9.2 Der Auftraggeber erhält ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Ergebnissen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.
10. Kündigung
10.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden.
10.2 Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Bereits erbrachte Leistungen des Gutachters sind entsprechend zu vergüten.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
11.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 11.3 Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Gutachters.
Stand: Januar 2025
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